Richtig messen

Richtig messen. Richtig pflanzen.


Gewünschte Höhe

Wenn Sie die Pflanzen als Sichtschutz (und Hecke) nutzen möchten, sollten Sie die Höhe vor Ihrer Bestellung sehr sorgfältig überlegen: Pflanzen (insbesondere z.B. Thuja) haben einen nach oben hin meist spitzen Verlauf mit zudem dünnerer Verästelung.



Das heißt: Wirklich blickdicht geschlossen sind sie nur bis zu ~ 2/3 ihrer Höhe. Eine Thuja mit einer Höhe von 1,80 M. z.B. ist also bis zu einer Höhe von ~ 1,20 M. blickdicht. Eine Thuja mit einer Höhe von 2,50 M. ist schon bis zu einer Höhe von ~ 1,70 M. blickdicht. Natürlich wächst mit der Pflanze auch ihre Dichte. Wollen Sie jedoch sofortigen Sichtschutz „in Augenhöhe“, wählen Sie bitte die entsprechende Höhe dafür aus.

Messung der Höhe
Die angegebenen Höhen in Meter beziehen sich jeweils auf den Abstand zwischen dem Ballen und der Spitze der Pflanze (der Ballen selbst wird nicht mitgerechnet).

Sämtliche auf dieser Seite angegebenen Maße sind Cirka-Maße mit einer vom Kunden durch Anerkennung der AGB bestätigten Abweichungs-toleranz von +/- 5%. Muster oder Abbildungen zeigen stets die Durchschnitts-Beschaffenheit der Ware auf. Die Möglichkeit naturbedingt nicht ausschließbarer Abweichungen zwischen abgebildeten und bestellten oder gelieferten Produkten wird ausdrücklich zur Kenntnis genommen und anerkannt.



Pflanzenabstand

Dieser wird jeweils in der Mitte des Stammes zur Mitte des nächsten (daneben gepflanzten) Stammes gemessen. Aufgrund der Sorte, Größe und des unterschiedlichen Wuchses von Pflanzen, sind diese Abstände nicht gleich. Welchen Abstand wir empfehlen, finden Sie in der Beschreibung jeder Pflanze.

Achtung: Bei der Pflanzung von Bäumen, Schlinggewächsen, Hecken und Sträuchern müssen Grenzabstände eingehalten werden.

Berücksichtigen Sie dies, sind Sie im Falle eines Nachbarschaftstreit immer auf der sicheren Seite. Die folgende Auflistung ist eine Richtangabe für den Bereich Heckenpflanzung. Bei Bäumen und Sträuchern sind andere Abstände einzuhalten, auf die wir nicht eingehen. Gemessen wird üblicherweise der Abstand vom Stamm der Pflanze bis zur Grenze. Oftmals müssen Hecken, die an öffentliche Grundstücke wie Straßen, Spielplätze, Fußwege etc. angrenzen, Grenzabstände einhalten.

Informieren Sie sich vor der Pflanzung bei der für Sie zuständigen Stadtverwaltung!


Baden-Württemberg
Hecken bis 180 cm Höhe müssen einen Grenzabstand von 50 cm einhalten. Bei Hecken von mehr als 180 cm gilt die Formel: Pflanzenhöhe - 130 = Abstand zur Grenze.
Wichtig: Bei Grundstücken außerhalb geschlossener Wohngebiete muss die Hälfte des Grenzabstandes tatsächlich frei von Ästen sein. Bei Grundstücken innerhalb geschlossener Wohngebiete können die Äste bis an die Grenze heranreichen.
   
Bayern
Hecken bis 200 cm Höhe müssen einen Abstand von 50 cm einhalten. Bei Hecken, die größer als 200 cm sind, gilt ein Abstand von 200 cm.
   
Berlin
Hecken bis 200 cm Höhe müssen einen Abstand von 50 cm einhalten. Bei Hecken, die größer als 200 cm sind, gilt ein Abstand von 100 cm.
   
Brandenburg
Hecken müssen einen Abstand zur Grundstücksgrenze von min. einem Drittel ihrer Höhe einhalten. Im Klartext bedeute dies, dass eine Hecke von 180 cm Höhe einen Abstand zur Grenze von 60 cm haben muss.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Seitenfläche, also die Äste, und nicht der Stamm ausschlaggebend für die Berechnung sind.
   
Bremen
Zur Zeit gibt es keine Regeln über Pflanzabstände für dieses Bundesland.
Dennoch empfehlen wir Ihnen, einen Mindestabstand von 50 cm bei Hecken von bis zu 200 cm Höhe einzuhalten. Bei höheren Pflanzen sollten es 75 - 100 cm sein. Das erspart trotz der unklaren Rechtslage eventuell Ärger mit dem Nachbarn.
   
Hamburg
Zur Zeit gibt es keine Regeln über Pflanzabstände für dieses Bundesland.
Dennoch können wir Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen einen Mindestabstand von 50 cm bei Hecken von bis zu 200 cm einzuhalten. Bei höheren Pflanzen sollten es 75 - 100 cm sein. Das erspart trotz der unklaren Rechtslage eventuell Ärger mit dem Nachbarn.
   
Hessen
Hecken bis 120 cm müssen 25 cm Grenzabstand einhalten. Bei Hecken bis 200 cm gilt 50 cm Grenzabstand. Bei über 200 cm Heckenhöhe sind es 75 cm Abstand.
   
Mecklenburg-Vorpommern
Zur Zeit gibt es keine Regeln über Pflanzabstände für dieses Bundesland.
Dennoch können wir Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen einen Mindestabstand von 50 cm bei Hecken von bis zu 200 cm einzuhalten. Bei höheren Pflanzen sollten es 75 - 100 cm sein. Das erspart trotz der unklaren Rechtslage eventuell Ärger mit dem Nachbarn.
   
Niedersachsen
Innenbereiche (bebaute Gebiete)
Pflanzen bis 120 cm: Grenzabstand 25 cm
Pflanzen bis 200 cm: Grenzabstand 50 cm
Pflanzen bis 300 cm: Grenzabstand 75 cm
Pflanzen bis 500 cm: Grenzabstand 125 cm
Pflanzen bis 1500 cm: Grenzabstand 300 cm
Pflanzen über 1500 cm: Grenzabstand 800 cm
Aussenbereich (landwirtschaftliches Gebiet)
Pflanzen bis 120 cm: Grenzabstand 25 cm
Pflanzen bis 200 cm: Grenzabstand 50 cm
Pflanzen bis 300 cm: Grenzabstand 75 cm
Pflanzen über 300 cm: Grenzabstand 125 cm
   
Nordrhein-Westfalen
Hecken bis 200 cm Höhe müssen einen Grenzabstand von 50 cm, Hecken über 200 cm Höhe einen Grenzabstand von 100 cm einhalten.
   
Rheinland-Pfalz
Hecken bis 100 cm Höhe müssen einen Grenzabstand von 25 cm einhalten. Für Hecken bis 150 cm gilt ein Abstand von 50 cm. Hecken, die höher als 150 cm sind, müssen einen Grenzabstand von 75 cm einhalten.
   
Saarland
Hecken bis 100 cm Höhe müssen einen Grenzabstand von 25 cm einhalten. Für Hecken bis 150 cm gilt ein Abstand von 50 cm. Hecken, die höher als 150 cm sind, müssen einen Grenzabstand von 75 cm einhalten.
   
Sachsen
In dichter bebauten Gebieten müssen alle Pflanzen bis zu einer Höhe von 200 cm einen Grenzabstand von 50 cm einhalten. Bei Pflanzen über 200 cm Höhe muss ein Abstand von 200 cm eingehalten werden.
   
Sachsen-Anhalt
Pflanzen bis 150 cm: Grenzabstand 50 cm
Pflanzen bis 300 cm: Grenzabstand 100 cm
Pflanzen bis 500 cm: Grenzabstand 125 cm
Pflanzen bis 1500 cm: Grenzabstand 300 cm
Pflanzen über 1500 cm: Grenzabstand 600 cm
   
Schleswig-Holstein
Hecken über 120 cm Höhe sollten mit einem Abstand von 50 - 80 cm zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Grundsätzlich gilt, dass Hecken über 120 cm Höhe einen Abstand von einem Drittel Ihrer Höhe einhalten sollten. Gemessen wird hier nicht vom Stamm aus, sondern von den seitlichen Ästen.
Konkret heißt das: bei einer Hecke von 180 cm Höhe muss ein Grenzabstand von 60 cm eingehalten werden.
   
Thüringen
Hecken bis 100 cm Höhe müssen einen Abstand von 25 cm einhalten.
Bei Hecken bis 150 cm Höhe beträgt der Abstand 50 cm. Bei Hecken bis 200 cm Höhe sollten es 75 cm Abstand sein.
Bei Hecken von mehr als 200 cm Höhe gilt die Formel: Pflanzenhöhe - 125 = Abstand zur Grenze.


Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Unklarheiten können Sie sich bei dem für Ihren Orstbereich zuständigen Grünflächenamt erkundigen.